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GENOSSENSCHAFT - Eine kurze Einführung Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluß von Menschen zu einem Unternehmen auf freiwilliger Basis. Das Unternehmen gehört allen Genossenschaftsmitgliedern gemeinsam und wird demokratisch geleitet. Ziel von Genossenschaften ist es, gemeinsame wirtschaftliche, soziale und kulturelle Bedürfnisse zum Vorteil aller zu befriedigen. Weltweit sind einige hundert Millionen Menschen als Mitglieder an Genossenschaften beteiligt. Beispiel aus deutschen Landen: Die Volks- und Raiffeisenbanken eG. „Genossenschaftsähnliche
Organisationsformen sind aus fast allen Kulturen bekannt. Historisch
gesehen haben bereits im Altertum politisch verfaßte Gemeinden
genossenschaftliche Züge gehabt. Genossenschaften entstehen
als Bündnisse der Not immer wieder neu. Im europäischen
Raum können zum Beispiel die Hanse und die Zünfte als
genossenschaftsähnliche Organisationen angesehen werden. Im
19. Jahrhundert nahmen die Genossenschaften in der Genossenschaftsbewegung
einen neuzeitlich geprägten Aufschwung mit nunmehr stärker
zweckrationalem Ansatz. Hier entstand auch das privatrechtlich
ausgestaltete Genossenschaftsrecht.“ - Zitat aus einem Artikel
der freien Internet-Enzykopädie WIKIPEDIA, Stichwort: Genossenschaft*. *Genossenschaftsgesetz (GenG) - Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften – als Volltext im Informationsangebot des Bundesministeriums für Justizdirekt unter: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/geng/index.html. * Verbindung
zu www.wikipedia.de, der freien Enzyklopädie im Internet.
Start
dieser Initiative von www.radio-luma.net am 12. August 2005
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